Update: Aufgrund einer technischen Verzögerung des Softwareanbieters verschiebt sich der Beginn der Umstellung der digitalen Bauplattform nun voraussichtlich auf den 05.12.2025.
Wie bereits am 06.10.2025 öffentlich angekündigt wurde, wird die Kommunikationsplattform Conject zum Jahresende abgeschaltet. Die bestehenden Projekte aller Vorgänge werden dabei gelöscht.
Im Rahmen von ITeBAU 2.0 stellt die ITEBO auf die neue Kommunikationsplattform der Firma Dalux um. Die Umstellung erfolgt für den Fachdienst 63 – Bauordnung und Städtebau des Landkreises Diepholz am 02.12.2025.
Was ändert sich durch die Umstellung auf Dalux?
- Die bisherigen Projekträume auf Conject sind nach der Umstellung nicht mehr verfügbar.
- Laufende Verfahren werden automatisch von Conject nach Dalux migriert.
- Während der Umstellung kann es Einschränkungen bei der Erreichbarkeit beider Plattformen sowie der Antragsassistenten kommen.
Was bedeutet das für die Anwenderinnen oder Anwender?
- Dokumente abgeschlossener Verfahren sind ab dem Zeitpunkt der Umstellung nicht mehr abrufbar. Alle Nutzerinnen und Nutzer sorgen bitte bei Bedarf für eine eigenständige Datensicherung bis zum genannten Umstellungstermin.
- Dokumente laufender Verfahren sind ab dem Zeitpunkt der Umstellung nur noch auf der Dalux-Plattform abrufbar.
- Alle Anwenderinnen und Anwender erhalten mit der Umstellung für laufendende Vorgänge eine E-Mail mit der Aufforderung zur Registrierung bei der neuen Kommunikationsplattform Dalux. Alle Nutzerinnen und Nutzer verwenden bitte hierfür die bisher bei Conject hinterlegte E-Mail-Adresse, da sonst kein Zugriff auf Ihre bisherige Projekträume möglich ist.
- Allen Anwenderinnen und Anwendern stehen auch zukünftig die gewohnte Ordnerstruktur sowie die Funktionen zum Hoch- und Herunterladen von Dokumenten zur Verfügung.
Wie bisher wird auch die neue Plattform Dalux von der ITEBO supportet.
Der Fachdienst Bauordnung und Städtebau bittet um Verständnis, dass keine verbindlichen Auskünfte zur Erreichbarkeit der Plattform während des Umstellungszeitraumes gegeben werden können.
Rückfragen können auch bei den bekannten Ansprechpartnern des Fachdienstes Bauordnung und Städtebau gestellt werden.