Zum 15. Oktober 2025 ist eine Neuregelung im Bereich Pflege in Kraft getreten, die die Anerkennung von Nachbarschaftshilfe vereinfacht. Personen mit einem Pflegegrad haben weiterhin einen Anspruch auf monatliche Entlastungsleistungen in Höhe von 131 Euro. Diese Leistungen werden nicht direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, sondern über anerkannte Nachbarschaftshelferinnen und -helfer oder über zugelassene Dienstleister mit der Pflegekasse abgerechnet.
Für die Anerkennung als Nachbarschaftshilfe ist künftig lediglich ein (digitaler) Pflegekurs der Kranken- und Pflegekassen erforderlich. Die entsprechenden Vorlagen für die Abrechnung mit den Pflegekassen stehen auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales unter www.soziales.niedersachsen.de zur Verfügung.
Der Senioren- und Pflegestützpunkt in der Kreisverwaltung steht für weitere Informationen zur Verfügung und ist unter der Telefonnummer 05441 976-4300 erreichbar.