Bildungspaket
Das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und SGB XII ist rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft getreten. Dieses Gesetz enthält das sogenannte Bildungspaket für Kinder aus einkommensschwachen Familien, für dessen Erbringung der Landkreis zuständig ist.
Die Leistungen des Bildungspaketes umfassen:
- Tagesausflüge, mehrtägige Ausflüge und Klassenfahrten
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Das Bildungspaket richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die in einkommensschwachen Familien leben. Das sind zunächst Leistungsberechtigte mit ihren Kindern, die
- Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (Hartz IV-Leistungen) erhalten. Hier ist das jeweilige Jobcenter in Diepholz, Sulingen oder Syke zuständig.
Bei allen folgenden Leistungsberechtigten ist der Landkreis Diepholz, Fachdienst Soziales, Niedersachsenstraße 2, 49356 Diepholz zuständig. Das sind Leistungsberechtigte mit ihren Kindern, die
- Sozialhilfe,
- Kinderzuschlag nach § 6a BKGG oder
- Wohngeld
beziehen.
Für alle Leistungen des Bildungspaketes ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und was ist für eine Antragstellung erforderlich?
Der aktuelle Leistungsbescheid über die Gewährung von Wohngeld oder Kinderzuschlag ist dem Antrag beizufügen.
Ab wann können die Leistungen beantragt werden?
Das Bildungspaket kann ab sofort beantragt werden.
Wo sind die Anträge zu erhalten?
Die Anträge erhalten Sie bei :
- den Jobcentern,
- den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden,
- dem Landkreis Diepholz,
- den Schulen und Kindertagesstätten und
- hier: Unter Dokumente
Dokumente
Formular Klassenfahrten (16 kB) |
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Formular Tagesausflüge (16 kB) |
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Fragen und Antworten zum Bildungspaket (1 MB) |
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Antrag Bildung und Teilhabe - 2025 (99 kB) |
