Ausländerbehörde
Herzlich Willkommen bei der Ausländerbehörde des Landkreises Diepholz.
Die Einreise und der Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland sind in verschiedensten Rechtsvorschriften geregelt. Das Ausländerrecht ist eines der komplexesten Rechtsgebiete. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde sind Ansprechpartner für ausländische Staatsangehörige, welche bereits innerhalb des Kreisgebietes leben und für deutsche sowie ausländische Staatsangehörige, die sich die Einreise einer bzw. eines ausländischen Staatsangehörigen in die Bundesrepublik, beispielsweise zur Familienzusammenführung, wünschen. In Anbetracht der Komplexität des Aufenthaltsrechtes wird empfohlen, sich für Fragen an die zuständigen Sachbearbeiter der Ausländerbehörde zu wenden.
Ausländerinnen und Ausländer, die Angehörige eines nicht der EU-zugehörigen Staates sind, benötigen für die Einreise nach und den Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel. Aufenthaltstitel können sein: 
• das Visum (§ 6 AufenthG)
• die befristete Aufenthaltserlaubnis (§ 7 AufenthG)
• die Blaue Karte (§ 19a AufenthG)
• die unbefristete Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG)
• die unbefristete Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EG
Sofern für die Einreise ein Visum erforderlich ist, muss dieses bei der deutschen Auslandsvertretung im jeweiligen Heimatstaat beantragt werden. Die Ausländerbehörde wird dann in der Regel im Rahmen des Zustimmungsverfahrens beteiligt. Ob ein Visum für die Einreise erforderlich ist oder nicht, können Sie bei der Ausländerbehörde erfragen.
Alle anderen Aufenthaltstitel werden bei Vorliegen der Voraussetzungen von der zuständigen Ausländerbehörde erteilt bzw. verlängert.
NEWS:
Ab 01.02.2026 bleibt die Ausländerbehörde in Diepholz bis auf weiteres geschlossen.
Ab 01.02.2026 kann eine Vorsprache nur mit vorab vereinbartem Termin erfolgen.
Termine können unter der E-Mail-Adresse abh@diepholz.de beantragt werden.
Die Ausländerbehörde in Syke ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Die Sachbearbeitung der Fälle bleibt in Diepholz!
Eine Vorsprache in der Ausländerbehörde in Syke wird dazu führen, dass die Personen wieder nach Diepholz geschickt und auf die Terminvergabe verwiesen werden!
Informationen für ukrainische Schutzsuchende
Die Ansprechpartner der Ausländerbehörde in Syke und Diepholz finden Sie hier:
Organisationseinheiten
| Ausländerbehörde Standort Diepholz - Gebäude C | |
| Niedersachsenstr. 2 49356 Diepholz Telefon: 05441 976-0 Telefax: 05441 976-4932 Homepage: http://www.diepholz.de | Zuständig für die Kommunen Diepholz, Sulingen, Wagenfeld, Kirchdorf, Barnstorf, Lemförde, Rehden, Schwaförden, Siedenburg Ab 01.02.2026 bleibt die Ausländerbehörde in Diepholz bis auf weiteres geschlossen. Ab 01.02.2026 kann eine Vorsprache nur mit vorab vereinbartem Termin erfolgen. Termine können unter der E-Mail-Adresse abh@diepholz.de beantragt werden. Telefonische Erreichbarkeit: Dienstag 8:00 -10:00 Uhr Donnerstag 13:00 -15:00 Uhr |
| Ausländerbehörde Standort Syke | |
| Amtshof 3 28857 Syke Telefon: 05441 976-0 Telefax: 05441 976-4932 Homepage: http://www.diepholz.de | Zuständig für die Kommunen Syke, Stuhr, Twistringen, Weyhe, Bassum und Bruchhausen-Vilsen Telefonische Erreichbarkeit: Dienstag 13:00 – 15:00 Uhr Freitag 9:00 bis 11:00 Uhr Öffnungszeiten: Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Vorsprache nur mit vorher abgestimmtem Termin möglich. |