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Der Bebauungsplan (§ 30 BauGB) ist ein städtebaulicher Plan, der von den Gemeinden aufgestellt wird. Er legt die bauliche Nutzung eines bestimmten Gebietes fest. So sind etwa die überbaubaren Flächen, die öffentlichen Grün- und Freiflächen sowie die Verkehrsflächen ausgewiesen. Der Bebauungsplan informiert außerdem über Art und Maß der baulichen Nutzung der Grundstücke, die Lage und die Bauweise der Häuser. Ob Sie beispielsweise ein Einzel- oder ein Reihenhaus bauen dürfen, wie hoch das Gebäude sein darf, welche Dachform in Frage kommt - all das ist im Bebauungsplan geregelt.
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