Landschaftsschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete sind durch Verordnung des Landkreises Diepholz festgesetzte Gebiete. Das Landschaftsbild und der Schutz der Naturgüter stehen bei Landschaftsschutzgebieten im Vordergrund. Es soll der sogenannte Charakter des Gebietes erhalten werden. Dies kann eine strukturreiche Kulturlandschaft mit Hecken und Teichen, eine Pufferzone für ein Naturschutzgebiet oder ein Waldgebiet sein. Um dies sicherzustellen, werden großflächige Gebiete unter Schutz gestellt. Vielfach sind es vom Menschen geprägte Gebiete, weshalb die Nutzung im Gebiet auch weniger eingeschränkt wird. Allerdings können auch hier Nutzungen verboten werden, wenn sie dem Schutzzweck zuwiderlaufen.
Die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten dient nach § 26 Abs.1 BNatSchG
- dem Erhalt oder der Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
- dem Schutz eines vielfältigen, eigenartigen oder schönen Landschaftsbildes,
- dem Schutz von Gebieten, die für die Erholung wichtig sind.
Landschaftsschutzgebiete im Landkreis
Im Landkreis Diepholz sind 71 Landschaftsschutzgebiete mit einer Gesamtgröße von 30.057 ha ausgewiesen. Das hier vorhandene Landschaftsschutzgebietssystem umfasst ca. 15,2 % der Landkreisfläche.
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Die Verordnungstexte tlw. mit Verordnungskarte der Landschaftsschutzgebiete erhalten Sie mit Klick auf das jeweilige Gebiet. Falls die Verordnungskarte nicht vorhanden ist, so wenden Sie sich bitte an Herrn Allhausen, Tel.: 05441-976-1308

Die Verordnungstexte zu den Landschaftsschutzgebieten können unter dem unten aufgeführten Link aufgerufen werden.
