Landschaftssee mit Wohn- und Freizeitpark in Sulingen
Ergebnis des Raumordnungsverfahrens für Landschaftssee
Landkreis Diepholz veröffentlicht Landesplanerische Feststellung als Ergebnis des Raumordnungsverfahrens für den Landschaftssee mit Wohn- und Freizeitpark in Sulingen
Die Stadt Sulingen kann das ehrgeizige Projekt östlich der B 61 südlich von Lindern weiter verfolgen. So die Kernaussage der sog. Landesplanerischen Feststellung zum Raumordnungsverfahren, die der Landkreis heute veröffentlicht hat.
Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens hat der Landkreis zwei Standortvarianten für den geplanten Landschaftssee auf ihre Raumverträglichkeit untersucht. Im Ergebnis kommt die Behörde zu dem Schluss, dass sich das Vorhaben in der sog. West-Variante, westlich der B 61 aufgrund verschiedener Restriktionen nicht wie geplant umsetzen ließe.
„Das Projektgebiet bedarf einer gewissen Mindestgröße, um überhaupt die angestrebten Ziele erreichen zu können", so Andreas Gräfe, zuständiger Regionalplaner beim Landkreis. Sollen Bereiche für wassergebundene Freizeitgestaltung, für ruhige Erholung in Natur und Landschaft sowie Areale zur Biotopentwicklung entstehen können, darüber hinaus noch Wohnen am Wasser sowie Freizeitanlagen in Wassernähe ermöglicht werden, brauche das Vorhaben eine bestimmte Größe die nicht unterschritten werden könne, so Gräfe weiter. Und dies sei nur östlich der B 61 südlich von Lindern möglich.
Insgesamt erhofft sich die Stadt durch den Landschaftssee mit angeschlossenem Wohn- und Freizeitpark positive regionalökonomische Effekte, eine Stärkung der Wohnortqualität sowie eine Profilierung Sulingens als touristische Destination.
„Die Stadt hat nun Planungssicherheit" betont Detlef Tänzer, Leiter der Unteren Landesplanungsbehörde des Landkreises. Das Raumordnungsverfahren sei Grundlage für die weiteren Planungsschritte. Es gehe das eindeutige Signal insbesondere auch an mögliche Investoren: „Hier stehen dem Vorhaben keine grundsätzlichen Hindernisse entgegen", so Tänzer weiter.
Mit der Veröffentlichung des Ergebnisses des Raumordnungsverfahrens endet ein umfangreicher Planungsprozess in dessen Verlauf auch betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Fachbehörden und Institutionen Ihre Anregungen und Bedenken eingebracht hatten.
