Naturschutzgebiete
Naturschutzgebiete (NSG) sollen helfen, das Aussterben zahlloser heimischer Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensgemeinschaften zu verhindern und für Niedersachsen typische Lebensräume mit ihrer natürlichen Pflanzen- und Tierwelt in den verbliebenen Resten zu wahren. Sie weisen einen strengen Schutzstatus auf.
Im Landkreis Diepholz gibt es 49 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtgröße von ca. 14.517 ha. Diese Fläche entspricht ca. 7,31% der Landkreisfläche. Die Verordnungstexte der Naturschutzgebiete können unter dem aufgeführten Link nachvollzogen werden.
Wenn ein Naturschutzgebiet ausgewiesen wird, wird eine bestimmte Fläche ausgewiesen, deren Natur besonders wertvoll ist.
In den Naturschutzgebieten hat der Naturschutz Vorrang. Sprich alle Handlungen, die dem Schutz der Natur zuwider laufen sind verboten.
Innerhalb der Grenzen des Naturschutzgebietes sind:
- alle Handlungen verboten, die das Naturschutzgebiet oder einzelne seiner Bestandteile (sprich Arten oder Lebensräume) zerstören, beschädigen oder verändern.
- die Nutzung der Böden und anderer Landschaftsbestandteile über Freistellungen in den Verordnungen geregelt.
Diese Karte ist kein Instrument für eine rechtsgültige Auskunft!
Die bereitgestellten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet und geprüft worden. Wegen der Vielzahl der Geodaten kann aber für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und Qualität sowie für die jederzeitige Verfügbarkeit des Kartendienstes keine Gewähr übernommen. werden. Rechtsverbindliche Aussagen zu den einzelnen Geofachthemen können nur auf Grundlage der genehmigten Fachpläne, Genehmigungsbescheiden, Originalverordnungen bzw. Satzungen von den zuständigen Stellen getroffen werden.
Eine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung der in dieser Anwendung angebotenen Informationen entsteht, ist ausgeschlossen.
Die Verordnungstexte tlw. mit Verordnungskarte der Naturschutzgebiete erhalten Sie mit Klick auf das jeweilige Gebiet. Falls die Verordnungskarte nicht vorhanden ist, so rufen Sie bitte die Website des NLWKN auf. Anschließend das gewünschte NSG aufrufen.

Weitere Auskünfte zu den Naturschutzgebieten erhalten Sie auch auf den Seiten des NLWKN.
