Unterhaltsvorschuss
Allgemeine Informationen
Der Unterhaltsvorschuss ist eine Hilfe für alleinerziehende Elternteile. Bei Bewilligung des Unterhaltsvorschusses gehen die Unterhaltsansprüche des Kindes in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses auf den Staat über, der sich die verauslagten Geldleistungen vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückholt und gegebenenfalls einklagt. Die zuständige Stelle tritt zunächst in Vorlage.
Ansprechpartner im Landkreis Diepholz
Hinweis zur Antragstellung von Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss kann nicht per E-Mail beantragt werden.
Eine wirksame Antragstellung liegt erst vor, wenn der Antrag im Original (Papierform), vom alleinerziehenden Elternteil eigenhändig unterschrieben, bei uns eingeht (§ 9 UVG).
Für Kinder ab 12 Jahren ist außerdem das Ergänzungsblatt auszufüllen und dem Antrag beizulegen.
Den erforderlichen Antragsvordruck und Anlagen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Auf Wunsch senden wir Ihnen die Unterlagen auch per Post zu.
Bitte beachten Sie:
Für jedes Kind ist ein separater, vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag erforderlich.
Welche Unterlagen werden nebst dem Antrag benötigt?
- Geburtsurkunde des Kindes (Kopie)
- ggf. Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft (Kopie)
- Kopie Ihres Personalausweises oder Kopie der Aufenthaltstitel von Ihnen und Ihrem Kind
(beidseitig) - erweiterte, datumsaktuelle Meldebescheinigung für Ihr Kind oder eine Haushaltsbescheinigung Ihres Einwohnermeldeamtes
- ggf. Urteil, Vergleich, Unterhaltsfestsetzungsbeschluss oder Urkunde über die Festsetzung von Kindesunterhalt (vollstreckbare Ausfertigung im Original)
- ggf. Schriftverkehr des Anwalts in Sachen Kindesunterhalt
- ggf. den letzten bzw. aktuellen vollständigen Bescheid des Jobcenters
für Kinder über 15 (zusätzlich):
- Schulbescheinigung für Ihr Kind (Art der Schule und voraussichtliche Dauer)
- ggfls. Nachweise zu aktuellen Einkünften Ihres Kindes z.B.
- aus Ausbildung
- aus sonstiger nichtselbstständiger Tätigkeit
- aus Land- oder Forstwirtschaft, Gewerbe oder selbstständiger Arbeit
- aus Kapitalvermögen, Vermietung oder Verpachtung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Leistungen werden maximal für einen Monat rückwirkend gewährt und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt, sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.
Rechtsgrundlage
Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG)
Was sollte ich sonst noch wissen?



