Inklusive Arbeit | Arbeit geben mit Mut zur Teilhabe
Herzlich willkommen auf unserer Informationsseite zur beruflichen Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigungen. Hier finden Sie als Arbeitgeber kompakte Informationen zu Beschäftigungsformen, Unterstützungsleistungen und Beratungsstellen. Bleiben Sie auf dem Laufenden mit aktuellen Meldungen oder Veranstaltungshinweisen.
Inklusion als Chance für den Arbeitsmarkt | 5 Gründe und Vorteile
Fachkräftemangel | Finden Sie in Zeiten des Fachkräftemangels kreative Lösungen und nutzen Sie das Potential von Menschen mit besonderen Fähigkeiten.
Vielfalt und Innovation | Inklusive Teams bringen neue Perspektiven und kreative Lösungen.
Gesellschaftliche Verantwortung | Zeigen Sie Engagement für Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe.
Positive Außenwirkung | Ihr Unternehmen wird als sozial verantwortungsvoller Arbeitgeber wahrgenommen.
Erfüllung gesetzlicher Vorgaben | Setzen Sie gesetzliche Quoten und Inklusionspflichten um.
Das Video ist im Rahmen einer Veranstaltung zum Thema inklusive Arbeit entstanden.
Informationen für Arbeitgeber
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe
Information | Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen (monatlich im Durchschnitt) sind gesetzlich verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen zu besetzen. Falls dies nicht erfolgt, ist eine Ausgleichsabgabe fällig. Diese ist nach der Anzahl der Arbeitsplätze und der Erfüllung der Quote gestaffelt.
Weiteres | Nds. Landesamt
Beschäftigungsformen
Es bestehen unterschiedliche Wege, Menschen mit Beeinträchtigungen zu beschäftigen. Für die Beschäftigungsformen gibt es verschiedene Unterstützungsangebote, die sowohl auf die Arbeitgeber als auch auf die Beschäftigten ausgerichtet sind.
Praktikum
Warum | Ein Praktikum bietet die Möglichkeit, Menschen mit Beeinträchtigung erste Einblicke in die Arbeitsprozesse zu geben. Es ist eine gute Gelegenheit, Fähigkeiten zu fördern und den Mitarbeitenden in den Arbeitsalltag einzuführen. Gleichsam erhalten auch die Arbeitgeber so die Möglichkeit, die potentiell Beschäftigten kennenzulernen.
Information | Neben den regulären Voraussetzungen und Bedingungen einer Praktikumsvereinbarung besteht ebenso die Möglichkeit, Mitarbeitende einer WfbM (Werkstatt für behinderte Menschen) im Rahmen eines Praktikums zu beschäftigen. Hierzu kann eine Vereinbarung mit der Werkstatt abgeschlossen werden.
Außenarbeitsplatz einer Werkstatt für Menschen mit Beeinträchtigung
Warum | Ähnlich wie ein Praktikum, eignet sich ein Außenarbeitsplatz bspw. dafür, eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erst einmal zu erproben, ehe sich ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis anschließen kann.
Information | Außenarbeitsplätze können von Menschen mit Beeinträchtigungen wahrgenommen werden, die in einer WfbM beschäftigt sind.
Im Rahmen von Außenarbeitsplätzen sind die Personen vor Ort in einem Unternehmen tätig und übernehmen Aufgaben direkt im Betrieb. Beschäftigt sind die Personen aber weiterhin in der Werkstatt, über die auch Versicherung und Bezahlung laufen. Es entsteht kein Arbeitsverhältnis im Sinne der Arbeitnehmerüberlassung. Zwischen dem Beschäftigungsbetrieb und der Werkstatt wird ein Kooperationsvertrag geschlossen, in dem u.a. Arbeitszeiten oder Urlaubsansprüche geregelt werden.
Die Menschen mit Beeinträchtigung werden durch Jobcoaches der Werkstatt auf die Tätigkeit im jeweiligen Unternehmen individuell vorbereitet. Auch eine pädagogische Begleitung während der Zeit des Außenarbeitsplatzes ist gegeben. Zudem können auch die Betriebe durch Mitarbeiter der Werkstatt auf die Aufnahme vorbereitet sowie während der Beschäftigung unterstützt werden.
Beratung | WfbM (s. Ansprechstellen)
Ausbildung
Warum | Die Ausbildung von Menschen mit Beeinträchtigungen bietet vielfältige Chancen, um individuelle Fähigkeiten zu fördern und den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern. Zudem bietet es Arbeitgebern angesichts des Nachwuchsmangels auch die Möglichkeit, neue Personenkreise zu adressieren.
Informationen | Zusätzlich zur regulären dualen Ausbildung gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten, die auf die Bedürfnisse von Auszubildenden mit Beeinträchtigungen zugeschnitten sind. Dazu zählen beispielsweise die Ausbildung in Teilzeit, die Einstiegsqualifizierung (EQ) oder die Assistierte Ausbildung. Ausbildungsbetriebe können finanzielle Unterstützung erhalten, etwa durch das Budget für Ausbildung, das bis zu 60% bzw. 80% der Ausbildungsvergütung abdecken kann (s. Förderungen).
Zur Vorbereitung auf eine Ausbildung kann vorab eine Einstiegsqualifizierung (EQ) absolviert werden. Durch dieses sechs- bis zwölfmonatige bezahlte Betriebspraktikum können sich Abzubildende und Betriebe kennenlernen. Zudem können letztere einen Zuschuss zur Vergütung über die Bundesagentur für Arbeit erhalten. Im Rahmen der Assistierten Ausbildung (AsA) unterstützt ein Bildungsträger Auszubildende und Arbeitgeber mit individuellen Vorbereitungs- und Hilfsangeboten, wie bspw. Nachhilfe und persönliche Beratung oder durch Hilfestellung bei der Verwaltung, Organisation und Durchführung der Ausbildung.
Weiteres | EG (Bundesagentur für Arbeit), AsA (Bundesagentur für Arbeit)
Beratung | Bundesagentur für Arbeit (s. Ansprechstellen)
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Warum | Selbstverständlich können Menschen mit Beeinträchtigungen auch in regulären Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden, die sozialversicherungspflichtig sind. Das ermöglicht tatsächliche Teilhabe sowie den Zugang zu allen sozialen Leistungen.
Information | Zur Unterstützung der Arbeitgeber aber auch der -nehmer gibt es eine Reihe an Unterstützungsmöglichkeiten, wie bspw. das Budget für Arbeit oder die Finanzierung der Arbeitsplatzausstattung (s. Förderungen).
Über all diese Möglichkeiten beraten Fachstellen wie der Integrationsfachdienst (IFD) oder die einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA).
Beratung | IFD, EAA (s. Ansprechstellen)
Beeinträchtigung im Laufe des Berufslebens
Warum | Durch bspw. einen Unfall oder eine Krankheit kann eine Beeinträchtigung auch erst im Laufe des Berufslebens eintreten. Dies muss nicht zwangsläufig ein Ende des Arbeitsverhältnisses bedeuten. Je nach Form und Schwere der Beeinträchtigung kann der betroffene Arbeitnehmer weiterhin im Betrieb beschäftigt werden, um so auch sein Fachwissen für den Betrieb zu erhalten.
Information | Anpassungen des Arbeitsplatzes oder ein Aufgabenwechsel ermöglichen oftmals eine Weiterbeschäftigung. Hierfür stehen verschiedenen Unterstützungsleistungen sowie Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung. Diese beziehen sich u.a. auf technische Neuausstattung oder auch die Umgestaltung eines Arbeitsplatzes. Ebenfalls ist es möglich, finanzielle Zuschüsse zu den Lohnkosten zu erhalten (s. Förderungen). Erste innerbetriebliche Anlaufstelle ist, falls vorhanden, das Betriebliches Eingliederungs-Management (BEM) oder die Schwerbehindertenvertretung. Der Integrationsfachdienst (IFD) bietet Beratungen zu finanziellen Förderungen und der Ausstattung von Arbeitsplätzen an. Ebenfalls unterstützt der IFD durch psychosoziale Begleitung Arbeitgeber und -nehmer. Darüber hinaus unterstützt die Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in ihrer Lotsenfunktion.
Beratung | IFD, EAA (s. Ansprechstellen)
Finanzielle Förderung und Ausstattung von Arbeitsplätzen
Information | Für Arbeitgeber sind verschiedene finanzielle Unterstützungsleistung vorgesehen, um behindertengerechte Arbeits- und Ausbildungsplätze neu einzurichten oder bestehende Plätze anzupassen. Hierzu gehören neben Fördermitteln zur technischen und baulichen Anpassung ebenso Lohnzuschüsse, zu denen der Integrationsfachdienst (IFD) in Namen des Integrationsamts berät. Ebenso übernehmen die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) eine Lotsenfunktion.
Auch Betroffene selbst können Förderungen wie das Budget für Arbeit oder das Budget für Ausbildung beantragen. Diese sind Leistungen der Eingliederungshilfe (EHG) und richten sich nach den Bedarfen der Antragsstellenden.
Weiteres | Nds. Sozialamt
Beratung | IFD, EAA (s. Ansprechstellen)
Budget für Arbeit
Information | Das Budget für Arbeit ist eine individuelle Leistung der Eingliederungshilfe. Im Rahmen des Budgets können für Budgetnehmer u.a. Lohnkosten übernommen werden. Voraussetzung ist, dass es sich um einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz (Voll- oder Teilzeit) handelt. Ebenso können Betreuungsleistungen am Arbeitsplatz übernommen werden, wie bspw. pädagogische Anleitung und Begleitung, um Arbeitnehmern beim Einstieg am neuen Arbeitsplatz zu helfen und Aufgaben erfolgreich zu bewältigen.
Weiteres | Nds. Sozialministerium
Beratung | Eingliederungshilfe Landkreis Diepholz (s. Ansprechstellen)
Budget für Ausbildung
Information | Ähnlich wie beim Budget für Arbeit soll auch das Budget für Ausbildung Arbeitgeber dabei unterstützen, Menschen mit Beeinträchtigungen auf den ersten Arbeitsmarkt zu beschäftigen. Durch das Budget wird die Ausbildungsvergütung gefördert. Ebenso können durch das Budget Kosten für ggf. erforderlichen Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule oder Fahrtkosten abgedeckt werden. Das Budget für Ausbildung kann über den zuständigen Rehaträger (i.d.R. Bundesagentur für Arbeit) beantragt werden.
Weiteres | Bundesagentur für Arbeit
Beratung | Bundesagentur für Arbeit (s. Ansprechstellen)
Kündigungsschutz
Information | Für schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Menschen gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber muss vor einer ordentlichen Kündigung die Zustimmung des zuständigen Integrationsamts (Integrationsfachdienst, s. Ansprechstellen) einholen. Der Integrationsfachdienst kann in diesem Prozess auch unterstützen und bspw. beraten sowie Förderung oder Zuschüsse für die behinderungsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes anbieten.
Der besondere Kündigungsschutz soll schwerbehinderte Arbeitnehmer vor behinderungsbedingten Nachteilen auf dem Arbeitsmarkt schützen. Allerdings führt der besondere Kündigungsschutz nicht dazu, dass schwerbehinderte Menschen unkündbar sind. Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, die ein sofortiges Ende des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen (z. B. Diebstahl), kann der besondere Kündigungsschutz seine Wirkung verlieren.
Weiteres | Nds. Landesamt
Beratung | IFD (s. Ansprechstellen)
Ansprechstellen im Landkreis Diepholz
Beratungsstellen zur beruflichen Teilhabe
Sie möchten mehr über die Möglichkeiten der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung erfahren oder benötigen Unterstützung bei der Umsetzung? Folgende Ansprechstellen stehen Ihnen gerne kostenlos zur Seite. Ob Fragen zu Förderprogrammen, rechtlichen Rahmenbedingungen oder konkreten Beratungen – wir sind für Sie da, um Sie auf Ihrem Weg zu einer inklusiven Personalpolitik zu begleiten.
Interationsfachdienst (IFD)
(Trägerschaft: Persönliche Hilfen e.V.)
Jahnstr. 16 | 49356 Diepholz
04231 9821670 | 05441 9955647 | integrationsfachdienst@phv-diepholz.com | Website
- sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
- finanzielle Förderung und Ausstattung von Arbeitsplätzen
- Arbeit und Beeinträchtigung im Allgemeinen
- psychosoziale Begleitung
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)
Buersche Straße 1–5 | 49074 Osnabrück
0151 10065896 | julia.doerenkaemper@eaa-niedersachsen.de | Website
- Beratung zu den Themen Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in den unterschiedlichsten Bereichen
- Lostenfunktion
- Unterstützung bei der Antragsstellung auf Förderleistungen
Bundesagentur für Arbeit
Agentur für Arbeit Nienburg-Verden | Lindhooper Str. 9 | 27283 Verden
Nienburg-Verden.Ansprechstelle-Rehabilitation@arbeitsagentur.de
- Budget für Ausbildung
- Förderung von Ausbildung, Weiterbildung/Umschulung
- Hilfen zur Erhaltung des bisherigen Arbeitsplatzes, technische Arbeitshilfen
Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM)
Delme-Werkstätten gGmbH
Industriestr. 6 | 27211 Bassum
04241 9301 0 | info@delme-wfbm.de | Website
- Praktikum
- Außenarbeitsplatz
- Übergänge in Ausbildung und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Bethel im Norden 
von Lepel-Str. 5 | 27259 Freistatt
0151 25781251 | gunda.soll@bethel.de | Website
- Praktikum
- Außenarbeitsplatz
- Übergänge in Ausbildung und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Weitere Beratungsstellen
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Kleine Heide 31 | 28844 Weyhe
0173 4384704 | info@eutb-diepholz.de | Website
- allgemeine Beratung für Menschen mit Beeinträchtigungen
Eingliederungshilfe
(Landkreis Diepholz) 
Niedersachsenstr. 2 | 49356 Diepholz
05441 9764217 | soziales@diepholz.de | Website
- Budget für Arbeit
- Leistungen zur beruflichen Eingliederung
Arbeitgeber mit Mut zur Teilhabe im Landkreis Diepholz
Verschaffen Sie sich einen Eindruck, wie inklusive Arbeit erfolgen kann. Im Landkreis Diepholz gibt es bereits einige Arbeitgeber, die mit ihrem Mut zu Teilhabe zeigen, dass Vielfalt und Inklusion nicht nur gesellschaftlich wichtig sind, sondern auch einen echten Mehrwert für den Erfolg und die Kultur des Unternehmens darstellen.
(Die Filme sind im Rahmen des Fachtags "Inklusive Arbeit" 2024 entstanden.)
Praktikum | Inkoop Verbrauchermärkte GmbH
Außenarbeitsplatz WfbM | Freer Haustechnik GmbH
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung | Die Steuerwerke Partnerschaftsgesellschaft mbB
Beeinträchtigung im Laufe des Berufslebens | Landkreis Diepholz
Angebote und Aktuelles
Hier finden Sie Hinweise auf aktuelle Veranstaltungen, Angebote und dergleichen. Mit der Anmeldung zum Newsletter bekommen Sie einen Hinweis, sobald es neue Angebote gibt.
Nehmen Sie auch gerne an unserer Abfrage teil, damit wir mit unserem Angebot Ihre Bedarfe aufgreifen können.
Bildungsangebote
Schulung "Einfache Sprache"
Formulieren Sie Informationstexte, Einladungen, Rundschreiben oder Arbeitsanweisungen einfacher und auf Ihre Zielgruppe angepasst. Inhalte der Schulung sind Unterschiede von schwieriger, einfacher und Leichter Sprache sowie entsprechende Regeln, wir arbeiten mit Beispielen aus der Praxis. Gerne können auch Texte aus der eigenen Arbeit mitgebracht und in der Schulung bearbeitet werden.
Anbieter | Regionales Grundbildungszentrum (RGZ) an der VHS
Dauer | ca. 2 - 3 Stunden
Kontakt | grundbildung@vhs-diepholz.de, Website, Flyer
Vergangene Veranstaltungen
Fachtag "Inklusive Arbeit" | 07.11.2024
Der Fachtag fand im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Teilhabe und Barrierefreiheit im Landkreis Diepholz" statt und wurde von der AG "Inklusive Arbeit" geplant. Arbeitgeber, Unternehmen, Multiplikatoren und weitere interessierte Akteure konnten sich im Rahmen des Fachstellen-Podiums sowie beim Markt der Möglichkeiten über Beschäftigungs- und Fördermöglichkeiten informieren. Zudem berichteten Arbeitgeber aus dem Landkreis Diepholz über ihre bisherigen Erfahrungen, um Andere ebenfalls zum Mut zur Teilhabe zu motivieren.