Im benachbarten Landkreis Oldenburg wurde der Ausbruch der Geflügelpest in einer Geflügelhaltung amtlich bestätigt. Von den daraus resultierenden Bekämpfungsmaßnahmen ist auch der Landkreis Diepholz betroffen, so dass der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz eine Überwachungszone eingerichtet und per Allgemeinverfügung festgelegt hat. Die Überwachungszone umfasst Teile der Gemeinde Stuhr.
In der Überwachungszone gilt eine Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen, die innerhalb der Überwachungszone liegen. Geflügelhalterinnen und -halter werden zudem eindringlich auf die strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen hingewiesen.
Zudem gilt ein Ein- und Ausfuhrverbot von Vögeln, frischem Fleisch von Geflügel und Federwild sowie Eiern. Dies gilt nicht für Schweine- und Rindfleisch. Der private Einkauf von Geflügelfleisch im Supermarkt ist von dem Ein- und Ausfuhrverbot nicht betroffen.
Hier ist die Allgemeinverfügung mit einer interaktiven Karte versehen, auf der der Verlauf der Überwachungszone einsehbar ist.





