Verfahrensfreie Baumaßnahmen
Eine ganze Reihe von Baumaßnahmen darf man sogar ganz ohne Genehmigung bauen. Sie sind im § 60 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) sowie in deren Anhang benannt. 01.11.2012 ist die Niedersächsische Bauordnung geändert worden. Die Liste der Bauvorhaben, für die man mittlerweile gar keine Genehmigung mehr benötigt, ist jetzt deutlich länger geworden.
Hierzu zählen beispielsweise:
- Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten mit maximal 40 m³ Bruttorauminhalt im Innenbereich beziehungsweise 20 m³ Brutto-Rauminhalt im Außenbereich, wenn sie weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen. Dazu zählen auch Gartengerätehäuser und Schuppen.
- Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren in, an und auf Dach- und Außenwandflächen
- Einfriedungen (zum Beispiel Grenzzäune) bis 1,80 Meter Höhe über der Geländeoberfläche im Innenbereich
- Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis 1 m²
- Feuerungsanlagen
Unter Umständen ist nun sogar der Bau eines Carports oder einer Garage ohne Genehmigung möglich. Die Erleichterungen bedeuten aber nicht, dass man nun einfach so drauf los bauen darf. Natürlich muss das geplante Objekt mit dem Baurecht auch überein stimmen. Grenzabstände sind dabei ebenso zu beachten wie z. B. Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder aber einer örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung. Bauherren sind also gut beraten, sich vorher zu informieren. Denn im schlimmsten Fall drohen Bußgelder oder gar der Abriss des Gebäudes, wenn dieses baurechtswidrig ist.
Erkundigen sie sich am besten vorher bei uns, damit sie nach dem Bau keine böse Überraschung erleben.
