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Kann ich mich auch direkt an die zuständige Stelle wenden und wo finde ich diese?
Selbstverständlich müssen Sie den EA nicht in Anspruch nehmen. Sie können Ihre Dienstleistung auch bei der zuständigen Stelle anzeigen und beantragen, in deren Bereich Sie Ihre Dienstleistung anbieten möchten. Adressen und Telefon-Nummern erfahren Sie im Dienstleisterportal des Landes Niedersachsen (www.dienstleisterportal.niedersachsen.de).
Links
- Welche Wirtschaftszweige und Berufe deckt die Dienstleistungsrichtlinie ab?
- Was erledigt der EA für mich?
- Wo erhalte ich Informationen über die notwendigen Antragsunterlagen zu meiner Dienstleistung?
- Wie kann ich meine Dienstleistung elektronisch anmelden?
- Stehen mir Fördermittel zu und wo kann ich diese erhalten?
- Welche Gebühren kommen auf mich zu?
- Was ist, wenn ich mit der Entscheidung einer zuständigen Behörde nicht einverstanden bin?
- Kann ich mich auch später noch an den EA wenden, wenn während meiner selbstständigen Tätigkeit Fragen auftauchen oder sich Veränderungen ergeben?
- Einheitlicher Ansprechpartner