Welche Gebühren kommen auf mich zu?
Für die abgewickelten Verfahren wird die jeweilige Genehmigungsbehörde Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung erheben. Die Verfahrensbegleitung durch den EA ist ein kostenpflichtiger Service, für den ebenfalls Gebühren erhoben werden. Die Gebühr des EA übersteigt jedoch nicht die Summe der für die abgewickelten Verfahren von den Genehmigungsbehörden zu erhebenden Gebühren. Auskunft über die Höhe erteilt Ihnen der EA.
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- Welche Wirtschaftszweige und Berufe deckt die Dienstleistungsrichtlinie ab?
- Was erledigt der EA für mich?
- Wo erhalte ich Informationen über die notwendigen Antragsunterlagen zu meiner Dienstleistung?
- Wie kann ich meine Dienstleistung elektronisch anmelden?
- Stehen mir Fördermittel zu und wo kann ich diese erhalten?
- Was ist, wenn ich mit der Entscheidung einer zuständigen Behörde nicht einverstanden bin?
- Kann ich mich auch später noch an den EA wenden, wenn während meiner selbstständigen Tätigkeit Fragen auftauchen oder sich Veränderungen ergeben?
- Kann ich mich auch direkt an die zuständige Stelle wenden und wo finde ich diese?
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