Wie kann ich meine Dienstleistung elektronisch anmelden?
Es ist aufgrund der derzeitigen Rechtslage nicht auszuschließen, dass Sie in seltenen Fällen Formulare qualifiziert elektronisch signieren müssen (vgl. Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen, SigG).
Ein mit einer qualifizierten Signatur signiertes elektronisches Dokument kann nach §126a BGB in Deutschland die per Gesetz oder Verordnung notwendige Schriftform ersetzen. Schriftform bedeutet „die urkundliche Gestaltung einer Willenserklärung oder eines Rechtsgeschäftes durch Text und Unterschrift". Der Antrag oder das Schreiben müssen folglich persönlich unterschrieben werden.
Die qualifizierte Signatur macht den Einsatz einer entsprechenden Signaturkarte inkl. Lesegerät erforderlich. Sollten Sie über keine deutsche Signaturkarte verfügen, können Sie alternativ einen sogen. Mantelbogen für den Antrag (PDF-Format) herunterladen, ausdrucken, unterschreiben und in Papierform an die zuständige Behörde versenden.
Ihre mit dem elektronischen Antrag zugestellten Daten werden von der zuständigen Stelle verarbeitet. Solange der unterschriebene Mantelbogen nicht vorliegt, kann allerdings kein Bescheid erstellt werden.
Wenn Sie eine Signaturkarte besitzen, können Sie Ihre Dienstleistung auch elektronisch im Dienstleisterportal (www.dienstleisterportal.niedersachsen.de).
anmelden.
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